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Leben und gut Wohnen in Speyer

Notfall-Hotline: 0160-7155771

Formular zur Vertragskündigung

Zur schriftlichen Kündigung eines Wohnungs- oder Stellplatzvertrages bitten wir Sie, uns das folgende Formular, vollständig ausgefüllt, per Post zuzusenden.

Kündigungsformular
Zum Betrachten des Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollte dieser derzeit noch nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie sich diesen hier kostenlos downloaden!

Was bei der Kündigung zu beachten ist

Bis spätestens zum Ende des Mietverhältnisses müssen von Ihnen alle Verpflichtungen des Mietvertrages erfüllt werden. Grundsätzlich ist die Wohnung in einem vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Schönheitsreparaturen
Alle Innenanstriche von Holzfenstern, der Rollladenkastendeckel, der Holztüren, der Einbauschränke und Holzfußleisten, sowie vorhandener Heizkörper und Installationsrohre, sind nach Erfordernis sach- und fachgerecht auszuführen. Haben Sie Ihre Wohnung ohne Tapeten von uns übernommen, sollten zum Vertragsende ebenfalls alle von Ihnen eingebrachten Tapeten restlos entfernt sein. Dübellöcher sind fachgerecht zu verschließen und eventuelle Beschädigungen, müssen sach- und fachgerecht behoben sein. Denken Sie auch daran, Ihre Namensschilder zu entfernen.
Nebenräume
Die zu Ihrer Wohnung gehörenden Nebenräume, wie Keller oder Speicher, müssen ebenfalls sauber und geräumt an uns übergeben werden. Vergessen Sie nicht, Ihr Eigentum aus Gemeinschaftsräumen (Fahrradkeller oder Trockenkeller) zu entfernen.
Mietereigene Einbauten
Wir müssen grundsätzlich die Übernahme von mietereigenen Ein- oder Umbauten aller Art oder Kostenerstattungen dafür ablehnen. Dabei ist es unerheblich, ob diese mit oder ohne Zustimmung von unserer Seite eingebracht wurden.
Wohnungsschlüssel
Bitte geben Sie bei der Wohnungsübergabe alle Schlüssel zurück. Das Mietverhältnis endet erst, wenn sämtliche Schlüssel bei uns vorliegen. Mit der Schlüsselrückgabe vor Vertragsablauf ist keine vorzeitige Beendigung des Vertrages verbunden. Die Wohnungsschlüssel sind in keinem Fall direkt an den Nachmieter auszuhändigen, sondern nur an uns zu übergeben.
Neue Anschrift
Sollten Sie Ihre neue Anschrift im Kündigungsschreiben nicht angegeben haben, bitten wir Sie, uns diese bis spätestens zum Auszugstermin mitzuteilen. Nur wenn wir Ihre neue Anschrift haben, können wir Ihnen noch anfallende Betriebskostenguthaben auszahlen oder die Kaution abrechnen.
Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Nachmieter
Unabhängig von eventuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Nachmieter über die Übernahme von Schönheitsreparaturen, bleiben Sie gegenüber uns schadenersatzpflichtig. Maßgebend ist allein die grundsätzlich vorzunehmende Wohnungsabnahme und das in diesem Zusammenhang gefertigte Protokoll. Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Nachmieter über Schönheitsreparaturen werden darüber hinaus von uns nur anerkannt, wenn dafür ein besonderes Formblatt, das bei Bedarf bei uns erhältlich ist, verwendet wird.